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Elternanschreiben der Ministerin zum Schulstart nach den Osterferien

von Knut Heyden

An alle Eltern schulpflichtiger Kinder und schulpflichtigen Erwachsenen in Schleswig-Holstein
13. April 2021


Schulstart nach den Osterferien in Schleswig-Holstein

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
seit über einem Jahr stellt die Coronapandemie unseren Alltag auf den Kopf. Auch wenn
wir in Schleswig-Holstein bisher verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind, auch
an unseren Schulen, ist nichts wie es war und wie wir es uns gemeinsam wünschen. Die
bis dahin selbstverständliche Gewissheit, nach der alle Kinder und Jugendlichen
zuverlässig täglich in die Schule gehen, greift seither nicht mehr.
Die Herausforderungen der Coronapandemie sind für Sie, ob Eltern oder ob Schülerinnen
und Schüler, groß. Die Pandemie ist eine Zumutung und verlangt Ihnen sehr viel ab. Viele
mir über verschiedene Kanäle vorgetragenen Sorgen und Bedenken kann ich
nachvollziehen und verstehen. Mir ist bewusst, dass Sie sich im vergangenen Jahr oft in
kürzester Zeit auf völlig neue und ungewohnte Situationen einstellen mussten. Sie
wünschen sich verständlicherweise Vorhersehbarkeit und Planbarkeit. So sehr ich diese
Wünsche nachvollziehen kann, so notwendig und unvermeidbar bleibt es auch weiterhin
flexibel auf Veränderungen und neue Erkenntnisse zu reagieren. Denn das Coronavirus
hält sich an keine Pläne und Fristen und fordert uns heraus.
Das Austarieren von guter Bildung und Gesundheitsschutz ist unser gemeinsames
Anliegen in dieser Pandemie. Dieses Austarieren ist und bleibt für uns handlungsleitend.
Letztlich wird dies aber nur dann gelingen, wenn wir weiter gemeinsam in Schule, in Freizeit
und im privaten Umfeld die Hygieneregelungen und die Regelungen zur Kontaktreduzierung solange eingehalten werden, bis das Virus durch den Impffortschritt sukzessive an Bedeutung verliert.


Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über den Schulstart nach den Osterferien informieren:


Einhaltung der Quarantäneregeln nach Reisen ins Ausland
Wenn Sie in den Osterferien die Gelegenheit hatten, gemeinsam eine Urlaubsreise anzutreten, werden Sie das in Ihren Familien hoffentlich sehr genossen haben. Leider haben wir in den vergangenen Monaten aber gelernt, dass die Zeit nach den Ferien immer mit einem erhöhten Infektionsaufkommen einherging. Um den Schulstart nach den Osterferien also möglichst sicher zu gestalten, ist eine Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht nur dann möglich, wenn die in Schleswig-Holstein geltenden Quarantäneregelungen eingehalten wurden. Ich bitte Sie daher eindringlich, sofern Sie sich in den Osterferien im Ausland aufgehalten haben, vor dem Schulstart am Montag noch einmal sicherzustellen, dass Sie sich in Ihrer Familie an die aktuell gültigen Quarantäneregeln gehalten haben bzw. die Quarantäne weiterhin einhalten. Die geltenden Regelungen sind zu Ihrer Information diesem Schreiben noch einmal beigefügt (Anlage 1).


Selbsttests nach den Osterferien
Auch wenn die aktuellen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich die niedrigsten sind, so ist auch in Schleswig-Holstein die Ausbreitung der Virusmutationen spürbar und die 7-Tage-Inzidenz in den vergangenen Wochen steigend. Das Pandemiegeschehen macht vor den Schultoren nicht halt, auch wenn nach wie vor die Schulen selten Infektionscluster darstellen. Der Unterrichtsbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler hat für die Landesregierung nach wie vor größte Bedeutung. Damit auch für die Zeit nach den Osterferien der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler so sicher wie möglich gestaltet werden kann, haben wir bereits vor den Ferien ein zweimal wöchentliches Testangebot an unseren Schulen als weiteren Baustein eingeführt und setzen damit den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2021 um. Für die Zeit ab dem 19. April ist eine zweimal wöchentliche Selbsttestung für Schülerinnen und Schüler sowie für alle in Schulen Beschäftigten verpflichtend vorgesehen. Dies entspricht der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von Selbsttests macht in Kombination mit den weiterhin geltenden Hygienemaßnahmen Präsenzunterricht auch nach den Osterferien möglich. Gemeinsam mit den auch weiterhin geltenden Infektionsschutzmaßnahmen (wie z. B. dem Tragen von Masken, dem Lüften, der Kohortenbildung, dem Wechselunterricht
und dem Einhalten der Hygienemaßnahmen), spannt sich damit ein Sicherheitsnetz, das wir für Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie benötigen.


Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bedeutet, dass die Voraussetzung für das Betreten der Schule – das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung – auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden kann:
1. Durch die Durchführung des zweimal wöchentlich beaufsichtigten Selbsttests in der Schule
oder
2. durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden
oder
3. durch die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.
Für zwei Personengruppen gibt es Ausnahmen von der Testpflicht:

* Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in den Abschlussprüfungen befinden, sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen. Hier gilt weiterhin die Regelung, dass im Vorfeld jeder Prüfung ein Testangebot in Schule unterbreitet wird.

* Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig in Schule durchzuführen, sind von der Testpflicht solange befreit, bis Schulen Einzeltests zur Mitnahme nach Hause ausreichen können und der Test dann im häuslichen Umfeld durchgeführt und im Rahmen der qualifizierten Selbstauskunft bescheinigt werden kann. Dies wird nach aktuellem Stand frühestens in der 18. Kalenderwoche der Fall sein. Ungeachtet dessen sollen auch diese Schülerinnen und Schüler soweit möglich eine Testung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten durchführen.

In den Fällen, in denen die Selbsttests im häuslichen Umfeld durchgeführt werden, müssen die Erziehungsberechtigten bzw. die Schülerinnen und Schüler durch eine qualifizierte Selbstauskunft bestätigen, dass der Test durchgeführt wurde und dass das Testergebnis negativ war. Eine Falschauskunft stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet werden kann. Mit dieser Flexibilisierung in der Wahrnehmung von Testmöglichkeiten möchte ich den Sorgen von Eltern Rechnung tragen, die der Testpflicht offen gegenüberstehen, aber eine Testung in Schule für ihr Kind ablehnen.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhalten stattdessen ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen, in etwa vergleichbar dem Angebot im Wechselunterricht. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass auch weiterhin die Möglichkeit besteht, einen Antrag nach § 15 Schulgesetz auf Beurlaubung von der Teilnahme am Präsenzunterricht nach den bekannten Bedingungen zu stellen.
Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag nach den Ferien die für die Durchführung des Tests von einem Erziehungsberechtigten auszufüllende Einverständniserklärung mit in die Schule. Diese Erklärung und weitere Vordrucke sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Testpflicht können Sie auf der Homepage des Ministeriums unter www.schleswig-holstein.de//wirtesten jederzeit in der aktuellsten Version abrufen.
Präsenz- und Wechselunterricht sowie Distanzlernen nach den Osterferien
Grundlage für die Entscheidung, in welcher Form Unterricht in der nächsten Woche stattfindet, ist die jeweils gültige Schulencorona-Verordnung sowie der Corona-Reaktionsplan der Landesregierung. Der Corona-Reaktionsplan als Stufenplan mit klaren Inzidenzwerten stellt dabei den Orientierungsrahmen für die weiteren Schritte dar. Danach sind die stufenweisen Schritte zur Rückkehr zum Präsenzunterricht an die Inzidenzwerte für das gesamte Land und die Dynamik des Infektionsgeschehens geknüpft. Die genauen Stufen können Sie auf der Homepage des Ministeriums unter schleswig-holstein.de - Coronavirus - Schulen&Hochschulen - Weiterentwickelter Corona-Reaktionsplan für Schulen (schleswig-holstein.de) abrufen.
Aktuell gilt grundsätzlich die Stufe III des Corona-Reaktionsplan mit folgenden Regelungen:

* Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb
* Jahrgangsstufen 7 bis 13: Wechselunterricht und Notbetreuung (auch innerhalb des Ganztags- und Betreuungsangebots)
* Abschlussklassen: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
* Prüfungen in Präsenz unter Hygienebedingungen. Gleiches gilt in den Jahrgangsstufen 9 bis 13 für schriftliche Leistungsnachweise, soweit diese für die

Bildung von unmittelbar abschlussrelevanten Noten in Zeugnissen zum Ende des Schuljahres 2020/21 erforderlich sind (vgl. § 7 SchulencoronaVO).
* Präsenzmöglichkeiten (Lernräume) für einzelne Schülerinnen und Schüler werden eingerichtet, wenn es aus Sicht des Kindeswohls erforderlich ist.
Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und unter Beachtung der Stellungnahmen der örtlichen Gesundheits- und Schulämter treffen wir davon abweichende Entscheidungen über weitergehende notwendige Einschränkungen des Schulbetriebs aufgrund einer steigenden Inzidenzentwicklung in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten immer mittwochs und geben diese dann auch im Laufe des Tages bekannt. Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz drei Tage hintereinander über dem Wert von 100 liegt, müssen aufgrund des aktuell gültigen sogenannten 100-er Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren auch mit einem kurzfristigen Wechsel in das Distanzlernen rechnen. Die Durchführung von Präsenzangeboten für die Abschlussklassen - ab kommender Woche zusätzlich auch für den Jahrgang Q1 - ist auf jeden Fall gewährleistet und auch alle Prüfungen werden selbstverständlich unter Hygiene- und Abstandsbedingungen ab kommender Woche fortgesetzt.

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die Coronapandemie fordert uns alle gleichermaßen auf eine nie dagewesene Art und Weise. Um unsere Schulen sicher und offen zu halten, müssen wir alle weiterhin zusammenarbeiten und zusammenstehen. Die starke Schulgemeinschaft hilft vor allem den Schülerinnen und Schülern, diese Krise auch weiterhin gut zu meistern. Ich danke Ihnen herzlich, dass Sie die erforderlichen Maßnahmen mittragen und unterstützen, damit unsere Schülerinnen und Schüler weiterhin in die Schule gehen und auch in dieser Situatuation ein möglichst gutes Bildungsangebot erhalten können.
Den Schülerinnen und Schülern, die in diesen Wochen ihre Abschlussprüfungen ablegen, drücke ich fest die Daumen und wünsche ich den besten Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Karin Prien

Anlagen finden Sie über Weiterlesen im Download
1. Merkblatt für Schülerinnen und Schüler, die von Auslandsreisen zurückkehren
2. Einverständniserklärung zur Selbsttestung in Schule mittels PoC-Antigen-Test

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