Lehrerkonferenz

 

Gemäß Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz (§ 64) besteht die Aufgabe der „Lehrerkonferenz“ darin, die Schulleitung „bei der Erfüllung der Aufgaben“ zu beraten und „alle für die pädagogische Arbeit in der Schule notwendigen Maßnahmen“ zu erörtern.

Darüber hinaus ist sie z.B. zuständig für die Vorbereitung von Angelegenheiten, die in der Schulkonferenz behandelt werden sollen.

Sie beschließt u.a. über Grundsätze beim Vorgehen in pädagogischen Fragen, bei Unterrichtsinhalten und –methoden sowie über Lehr- und Lernmittel, wie sie in den Fachkonferenzen vorgeschlagen wurden.