Verein der Freunde

Vorstellung

 

Liebe Eltern, Schüler/innen und Freunde der Käthe-Kollwitz-Schule,
auf dieser Seite stellt sich der VdF (mit vollen Namen: Verein der Freunde der Käthe-Kollwitz-Schule e.V.) vor.


Der 1990 gegründete VdF verfolgt gemeinnützige Zwecke, um die Käthe-Kollwitz-Schule und damit unmittelbar die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Der Verein macht vieles möglich in einer Zeit, in der es an unseren Schulen für viele Dinge oft nicht mehr reicht.


Unser Wirken geht über eine reine Mittelbeschaffung hinaus. Wir engagieren uns nicht nur vom Herzen, sondern begreifen uns als ein offenes Gremium. Der Vorstand des VdF verwaltet nicht nur satzungsgemäß, sondern gestaltet gemeinsam mit seinen Mitgliedern - damit, Schule, damit Bildung in Zeiten leerer Haushaltskassen Spaß macht.
Wir entscheiden gemeinsam, welche Projekte wir fördern und unterstützen. Wir sind auf der Suche nach neuen, zugleich nachhaltigen Ideen, die einer möglichst großen Zahl von Schülerinnen und Schülern zugutekommen. Wo immer es möglich ist, sollen Projekte die Schülerinnen und Schüler zugleich zu Eigenverantwortung und Mitarbeit anregen.
Viele Eltern unterstützen uns bereits durch ihre Mitgliedschaft. Mitglied kann darüber hinaus jeder sein, ob er nun ehemalige(r) Schülerin oder Schüler ist, Elternteil oder auch sonst einfach die Zwecke des Vereins fördern will.


Einige Projekte nennen wir gerne:
Der Verein hat in den vergangenen Jahren Schulräume mit Beamern ausgerüstet, Sportfahrten und Austauschprogramme unterstützt, neue Hemden für die Bigband der Schule finanziert, Bücher und Lehrmittelkäufe bezuschusst; aktuell fördern wir die Umgestaltung des Schulhofs.
Das Geld, welches die Mitglieder dem Verein zur Verfügung stellen, fließt vollständig in die Schulprojekte. Der fünfköpfige Vorstand verwaltet die Finanzen und trifft sich mehrmals jährlich, um über Anträge von Lehrern, Schülern oder Eltern zu befinden.


Der Vorstand des Vereins besteht aus:

  • dem Vorsitzenden Andreas Rittler,
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden Malte Schulz,
  • dem Schriftführer Andres Groenewegen,
  • der Kassenwartin Kristina Hißmann und
  • dem Beisitzer Norbert Kortum.


Der Vorstand des VdF freut sich immer über weitere Mitglieder, und zwar ausdrücklich auch solchen, die Lust haben, im Verein mitzuarbeiten und mitzugestalten.
Melden Sie sich also gerne bei uns, treten Sie bei.
Per Mail erreichen Sie den Vorstand unter vdf@kks-kiel.de.
Die Satzung des Vereines finden Sie unterhalb dieses Artikels.

Es grüßt Sie herzlich
Der Vorstand des Vereins der Freunde der Käthe-Kollwitz-Schule e.V.

 

Beitrittsformular

Verein der Freunde

der Käthe-Kollwitz-Schule Kiel

Paul-Flemming-Straße 1, 24114 Kiel

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Gläubiger-ID: DE53ZZZ00001182706

 

Liebe Eltern,

der Verein der Freunde der KKS ermöglicht durch Ihre Mitgliedsbeiträge, Einrichtungen der Schule regelmäßig zu verbessern und die verschiedenen Unterrichtsfächer und Arbeitsgemeinschaften zu unterstützen.

Die Kosten für diese Anschaffungen, von denen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer profitieren, werden von vielen Eltern getragen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der gültigen Satzung unter (www.kaethe-kollwitz-schule.de).

Zeigen auch Sie Ihre Solidarität und leisten Sie Ihren Beitrag zu unserem Verein, der alle angeht. Machen Sie mit beim Verein der Freunde der Käthe-Kollwitz-Schule. Wir freuen uns über Vorschläge und Anregungen zur Vereinsarbeit, sprechen Sie uns einfach an.

Werden auch Sie Mitglied im Interesse Ihres Kindes!

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Der Vorstand VdF

 

 

" -----------------------------------------------------"----------------------------------------------------------"

                                    Bitte abtrennen und dem/der Klassenlehrer/in geben.

 

Wir machen mit ...!

 

Die gültige Satzung des VdF wird mit der Beitrittserklärung anerkannt.

 

Name:

………………………………................

Kind:

......................

Klasse:

.....

Straße:

………………………………................

Plz/Ort:

………………………………................

Tel.:

………………………………................

e-mail:

…………………………………..

 

Zutreffendes bitte ankreuzen:

 

Ich werde Mitglied zum Jahresbeitrag von: ......................................................................€
Ich unterstütze den Verein mit einer einmaligen Spende von:  ........................................€
SEPA-Lastschriftmandat (Mandatsreferenz wird Ihre Mitgliedsnummer)

Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger VdF der KKS-Kiel wiederkehrende Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger VdF der KKS-Kiel auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

 

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 

IBAN

......................................................................

BIC

.............................................

 

Kontoverbindung:

Bordesholmer Sparkasse

IBAN

DE86210512750010017432

BIC

NOLADE21BOR

Ich überweise meinen Beitrag jährlich auf das Konto des VDF bei der  

 

 

 

 

Kiel, den.........................................                           Unterschrift:..............................................

Satzung

SATZUNG

des Vereins der Freunde der Käthe-Kollwitz-Schule

 

 

Präambel

Der Verein der Freunde der Käthe-Kollwitz-Schule besteht seit Jahr 1990 als nicht eingetragener Verein. Er setzt sich seitdem für die Förderung steuerbegünstigter Zwecke zum Wohle der Käthe-Kollwitz-Schule ein. Nunmehr soll der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden. Daher gibt sich der Verein die nachfolgende Satzung, die zu dem Zweck der Eintragung die Gründungssatzung darstellt.

§1

1. Der Verein trägt den Namen: Verein der Freunde der Käthe-Kollwitz-Schule.

 2. Der Vereinssitz ist Kiel.

 3.  Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach seiner Eintragung lautet der Name „Verein der Freunde der Käthe-Kollwitz-Schule e.V.“.

 

 §2

1. Der Verein der Freunde der Käthe-Kollwitz-Schule verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln für die Käthe-Kollwitz-Schule zur Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO.

3.  Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Sachinvestitionen, Abiturgeschenke, Teambuildingmaßnahmen, Unterstützung von Schulveranstaltungen usw.

 

 

§3

1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsgeldern.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§4

1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person sein, die sich zum Zweck des Vereins bekennt.

2. Für die Beantragung der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen, die Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist zu begründen. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter.

3. Änderungen des Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse und Bankverbindung hat das Mitglied dem Vorstand mitzuteilen.

4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist gegenüber einem Mitglied des Vorstands schriftlich zu erklären. Ein Mitglied kann auf Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, insbesondere wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins.

 

§5

Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.

 

 §6

1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

2. Der Vorstand des Vereins besteht aus

  1. dem Vorsitzenden,
  2. dem stellvertretenden Vorsitzenden,
  3. dem Schriftführer,
  4. dem Kassenwart,
  5. dem Beisitzer.

3. Ein Mitglied des Vorstandes muss der Elternschaft, ein weiteres Mitglied muss dem Lehrkörper der Käthe-Kollwitz-Schule angehören.

4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden gültigen Stimmen gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt über seine Amtszeit hinaus bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt.

5. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.

 

 §7

1. Der Vorstand hat die Aufgabe, die dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend dem in der Satzung bestimmten Zweck zu verwenden.

2. Der Vorstand wird vom Vorstandsvorsitzenden nach Bedarf einberufen.

 3. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von drei Mitgliedern beschlussfähig.

4. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit. Die Beschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer und dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Vorstands zu unterzeichnen.

 

§8

1. Die Mitgliederversammlung ist einmal im Jahr durch den Vorstand einzuberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in Textform an die durch das Mitglied zuletzt mitgeteilte Emailanschrift oder mangels einer Emailanschrift an die zuletzt mitgeteilte Postanschrift. Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen.

2. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen.

3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

4. Beschlüsse fasst die Mitgliederversammlung, abgesehen von § 10, mit einfacher Mehrheit der anwesenden gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

5. In der Mitgliederversammlung hat der Vorstand seinen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Die Mitgliederversammlung erteilt dem Vorstand Entlastung.

6. Die Mitgliederversammlung bestellt 2 Kassenprüfer auf die Dauer von 2 Jahren.

7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe und Beifügung einer Tagesordnung einzuberufen.

8. Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das vom Vorsitzenden und dem Protokollführer unterzeichnet wird.

 

 §9

1. Der Vereinsbeitrag wird von jedem Mitglied in seiner Beitrittserklärung in beliebiger Höhe festgesetzt und ist einmal pro Kalenderjahr zu leisten. Soll hiervon abgewichen werden, ist für die Beitragsfestsetzung die Mitgliederversammlung zuständig.

2. Die Zahlung erfolgt über das SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung auf das im Eintrittsformular genannte Konto des Vereins.

3. Der Einzug der Jahresbeiträge erfolgt am 01.06. eines jeden Jahres. Für Vereinsmitglieder, die nach dem Jahresbelastungstermin (01.06.) eintreten, werden die Beiträge am 15.11. des lfd. Jahres eingezogen. Fallen die o. a. Termine auf einen Feiertag oder Wochenende, wird der nächstmögliche Geschäftstag gewählt.

 

 §10

1. Der Verein wird aufgelöst, wenn

   1. die Käthe-Kollwitz-Schule aufgelöst wird

 oder

   2. die Mitgliederversammlung die Auflösung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden gültigen Stimmen beschließt, weil der Zweck des Vereins nicht mehr gewährleistet ist.

2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine sonstige im Sinne der Abgabenordnung steuerbegünstige Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar zum Zweck der Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO zu verwenden hat.

 3. Der Beschluss darf erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

 

 Kiel, 23. März 2021

 

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Der VdF unterstützt Projekt der Kunstfachschaft

"Das Vertraute fremd - das Fremde vertraut"

Schüler der KKS haben sich gegenseitig in Ton porträtiert.

Durch die finanzielle Unterstützung vom Verein der Freunde konnte die Kieler Künstlerin Uschi Koch mit der Lehrerin Johanna Ludwig dieses Projekt an der KKS mit Schülerinnen des E-Jahrgangs durchführen.