Schulelternbeirat - ein Bindeglied zwischen Schule und Klassenelternbeiräten

 

Der Schulelternbeirat (SEB) der Käthe-Kollwitz-Schule (KKS) stellt sich vor.

 

 

Der Vorstand:

Wir sind erreichbar:     seb.kks.vorstand@kks-kiel.de

Claudia Pick (Vorsitzende) Tel. mobil: 0160-2126840   claudia.pick@kks-kiel.de

Ina Wiegert (1. stellv. Vorsitzende)

Stephan Petschallies (2. stellv. Vorsitzender)

Sonja Straßburg

Meike Sell

Andreas Schmidt

 

Delegierte für den Kreiselternbeirat (KEB):

Claudia Pick

Hans-Jürgen Zehms, Stellvertreter

 

Die Klassenelternbeiräte werden in den jeweiligen Klassen von den Eltern gewählt. Jede Klasse stellt einen  Delegierten für den Schulelternbeirat. Dieses Gremium wählt seinen Vorstand.

 

Der Schulelternbeirat bringt Elternvertreter der Klassen und Schulleitung zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Schulelternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich unter anderem mit Anliegen, die von Eltern(-vertretern) an ihn herangetragen werden. Er wirkt bei allen Angelegenheiten mit, die für die Schule von Bedeutung sind.

 

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schulelternbeirat:

Soll ich mich in den Schulelternbeirat wählen lassen?

Die Mitgliedschaft im Schulelternbeirat bietet die Möglichkeit umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrkräften. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und deren Erfahrungen kennen. Die Schule verliert an Anonymität. Es besteht Spielraum, die Schule des Kindes zu gestalten.

Welche Rechte und Pflichten hat der Schulelternbeirat?

Die Aufgaben des Schulelternbeirats sind u.a.:

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
  • Elternvertreter zu beraten und in ihren Aufgaben zu unterstützen
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
  • die Entscheidung über bewegliche Ferientage zu beraten;
  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
  • bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden;
  • Teilnahme an der Schulkonferenz.

 

Kann der Schulelternbeirat überhaupt etwas erreichen?

Ja, er kann! Grundsätzlich sind im Schulgesetz die Befugnisse des Schulelternbeirats geregelt. Der Schulleiter hat den Schulelternbeirat über alle grundsätzlichen, die Schule gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten. Er ist verpflichtet, dem Schulelternbeirat die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Schulelternbeirat kann in vielen Bereichen mitwirken.

Wie oft wird der Schulelternbeirat gewählt?

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Schulelternbeirats.

 

Weitere Informationsmöglichkeiten zum Thema Schule befinden sich auf der Homepage des Landeselternbeirates. http://www.leb-gym-sh.de/