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Corona-Schulinformation 2021 - 034 vom 19. Mai 21

von Knut Heyden

in dieser Schulinformation greifen wir folgende aktuelle Themen für Sie auf:
1. Impfberechtigungen für Praktikantinnen und Praktikanten ............... 2
2. Klassenfahrten in diesem Schuljahr ............................................ 2
3. Fehltage aufgrund eines Antrags auf Befreiung von der Präsenzpflicht . 2

Gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 6 der Zeugnisverordnung sind Unterrichtsversäumnisse im Zeugnis einzutragen. Auch bei einem entschuldigten Unterrichtsversäumnis handelt es sich stets um eine Beurlaubung gem. § 15 Schulgesetz SH. Die Tage einer Beurlaubung von der Präsenzpflicht nach § 15 SchulG wegen der Coronapandemie sind daher als Tage entschuldigten Fehlens im Zeugnis zu erfassen. Dies ist unabhängig davon, ob die Schülerin oder der Schüler während der Beurlaubung schulische Aufgaben im häuslichen Bereich erledigt. Auch im Fall einer Nichtteilnahme am Unterricht aus gesundheitlichen Gründen handelt es sich um einen Fall einer Beurlaubung. Der Schul- und Unterrichtsbesuch im Sinne des § 15 Schulgesetz SH meint die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen. Die schulische Mitarbeit im häuslichen Bereich ist kein Schul- oder Unterrichtsbesuch im Sinne des § 15 Schulgesetz SH.
Eine Erläuterung im Zeugnis selbst zu diesen Fehltagen ist nicht möglich, jedoch bitte ich Sie, die Betroffenen zu informieren, dass sie auf Antrag eine Anlage zum Zeugnis (Anlage zum Zeugnis für das zweite Halbjahr im Schuljahr 2020/21) erhalten können. In dieser sind die Tage der Beurlaubung wegen der Coronapandemie auszuweisen.


4. Merkblatt „Unterstützungsmöglichkeiten beim Lernen in der Distanz“ ......... 2
5. Durchführungshinweise zu den Tests in Schulen ..................................... 3

Bei der Durchführung der Selbsttests in Schulen sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  •  Lüftung während des Tests sicherstellen.
  • Abstand von wenigstens 1,50 m während der Durchführung des Tests.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen die Masken nicht vollständig abnehmen, der Mund soll bedeckt bleiben.
  • Während der Probenentnahme sollte möglichst nicht gesprochen werden. Niesen und Husten nur in die Armbeuge.
  • Die Sitzordnung in den Klassen muss eingehalten werden.

6. Ganztagsangebote in den Ferien ................................................ 3

7. Abschlussveranstaltungen mit Zeugnisübergabe.............................. 4

Bei den Abschlussveranstaltungen gelten die jeweils aktuellen Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen gem. der Corona-Bekämpfungsverordnung. Aktuell sind Gruppen mit 50 Personen innen und mit 100 Personen außen möglich in Kombination mit Hygienemaßnahmen und Testpflicht.
Derzeit wird innerhalb der Landesregierung jedoch über weitere Öffnungsschritte für die Zeit ab Juni beraten, so dass es hier zu einer Öffnung kommen kann. Wir werden Sie nach Beschlussfassung zeitnah informieren.

8. Lieferung von Masken .......................................................... 4

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