Hinweise zu Keuchhusten und Windpocken an der KKS
von Knut Heyden
Aus gegebenem Anlasse wurden wir vom Gesundheitsamt aufgefordert, folgende Hinweise zu veröffentlichen:
In einzelnen Klassen traten Fälle von Keuchhusten und Windpocken auf.
Die Eltern in den betroffenen Klassen wurden über das Sekretariat informiert.
Wichtig ist nun in betroffenen Klassen:
- Identifizierung der Kontaktpersonen während des infektiösen Zeitraums
- Sorgeberechtigte sollten den Immunstatus ihrer Kinder überprüfen und gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen.
- Nicht immunisierte Kontaktpersonen gelten als krankheitsverdächtig; eine antibiotische Behandlung wird empfohlen.
- Bei Mitarbeitenden und betreuten Personen mit respiratorischen Symptomen oder Husten, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, ist eine Labordiagnostik auf Keuchhusten anzuraten.
- Symptomatische Kontaktpersonen dürfen die Einrichtung ohne Therapie erst nach 21 Tagen wieder betreten, mit Therapie bereits nach 3-5 Tagen, abhängig vom verwendeten Medikament.
- Beachten Sie die Wiederzulassungstabelle des RKI und §34 des Infektionsschutzgesetzes, nach dem symptomatische Kontaktpersonen als ansteckungsverdächtig gelten und Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten dürfen.
BZgA_Erregersteckbrief-Keuchhusten Aktuell_22_05_2024.pdf (418,6 KiB)
Erläuterungen zum Meldeformular gemäß § 34 des Infektionsschutzgesetzes.pdf (35,2 KiB)
Prophylaxe bei K e u c h h u s t e n .pdf (115,1 KiB)
Wiederzulassung W i n d p o c k e n .pdf (73,1 KiB)
W i n d p o c k e n und G ü r t e l r o s e .pdf (161,6 KiB)