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Schulen-Coronaverordnung ab 1. November 2021

von Knut Heyden

Ab Montag, 1. November, wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Unterricht (am Sitzplatz) entfallen. Das freut uns sehr!
Im Schulgebäude bleibt die Pflicht zum Tragen einer MNB allerdings bestehen.
Die Testpflicht (zweimal wöchentlich) bleibt für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene ebenfalls bestehen.
Wir werden daher weiterhin montags und mittwochs in der 3. Stunde testen.

Sollte es in einer Lerngruppe zu einem Infektionsfall kommen, gelten für diese Lerngruppe für fünf Tage eine Pflicht zum täglichen Selbsttest sowie die Maskenpflicht auch wieder im Unterricht.

Im Download finden Sie die aktuelle Corona-Schulinformation vom 28.10.21.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2021/Corona/211026_Aufhebung_Maskenpflicht_Schule.html

Ebenda findet man folgendes Zitat:

Der stellvertretende Ministerpräsident und Gesundheitsminister Heiner Garg wies auf die hohe Impfquote bei den 12- bis 17-Jährigen im Land hin: Fast 60 Prozent in dieser Altersgruppe sind mindestens einmal (Stand: 25. Oktober), 54 Prozent vollständig geimpft. Das sind mehr als in jedem anderen Bundesland. Diesen Weg gilt es fortzusetzen, jede Impfung ist ein Beitrag zum Gesundheitsschutz!  Die Inzidenzen in Schleswig-Holstein seien insgesamt niedriger als in anderen Ländern. Dennoch appellierte der Minister: "Kinder- und Jugendliche unter 12 Jahren können wir derzeit am besten schützen, indem wir Erwachsenen uns impfen lassen!

Knut Heyden

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