Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist im Rahmen ihrer Aufgaben (vgl. dazu § 63 Schulgesetz) das oberste Beschlussgremium der Schule und zu gleichen Teilen von Lehrkräften, Eltern und Schülern/Schülerinnen besetzt, wobei der Schulleiter bzw. die Schulleiterin kraft Amtes Mitglied der Schulkonferenz ist. Die Mitgliederzahl richtet sich nach der Anzahl der Schüler/innen: Zurzeit besteht sie aus jeweils 10 Vertreter/innen.
Eine solch weitgehende Mitbestimmung gibt es wohl an kaum einer anderen Institution. Sie ist für die Beteiligten nicht nur mit dem Recht abzustimmen, sondern mit der Pflicht verbunden, sich zu informieren und zu engagieren, um Beschlüsse zu fassen, die der Entwicklung der Schule und dem guten Miteinander aller Beteiligten dienen.
An der Käthe-Kollwitz-Schule hat das aufrichtige Bemühen der gewählten Vertreter/innen, miteinander zu tragfähigen Lösungen für das Schulleben zu kommen, eine lange, gute Tradition. Das ist nicht selbstverständlich. Es ist ein Zeichen für die Bereitschaft, auch bei unterschiedlichen Vorstellungen konstruktiv, respektvoll und friedlich zusammenzuarbeiten. Dieses hohe Gut sollten wir auch weiterhin bewahren.
Die Vorsitzende der Schulkonferenz ist Frau Stuck.
Das folgende Dokument enthält die aktuelle Geschäftsordnung der Schulkonferenz vom 2. Mai 2012.
Beschlüsse der Schulkonferenz vom 13.05.2019
1. Bewegliche Ferientage:
Die Schulkonferenz beschließt, dass die 2 beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2019/20 auf den 20./21.02.2020 gelegt werden.
2. Fahrtenkonzept:
Die Schulkonferenz beschließt, dass im Fahrtenkonzept unter „Studienfahrten“ der folgende Satz: „Der Etat für Reisekostenmittel sollte von den Studienfahrten gering belastet werden, d.h. ein Fahrangebot muss Freiplätze enthalten, die der Schule zur Deckkung der Lehrerkosten zur Verfügung gestellt werden.“ ersetzt wird durch den Satz:
„Pro Fahrt können vom Etat für Reiskostenmittel Lehrerkosten von bis zu 500,- € in Anspruch genommen werden.“
3. EVA-Aufgaben:
Die Schulkonferenz beschließt folgende Ergänzung von Punkt 2 Absatz 5 der Schulordnung „Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA)“ : Von Schülerinnen und Schülern zu bearbeitende, verpflichtende EVA-Aufgaben für Stunden, in denen die Lehrkraft (bspw. krankheitsbedingt) nicht unterrichten kann, müssen zu Beginn der ausgefallenen Stunde(n) vorliegen, sofern dies nicht im Einzelfall von Lehrkraft und Klasse/Kurs anders vereinbart wird.
4. Studienfahrten:
Die Schulkonferenz beschließt, dass zukünftig bei allen Studienfahrten im Sinne der Nachhaltigkeit auf die Benutzung von Flugzeugen zu verzichten ist.
5. Nachhaltigkeitskonzept:
Die Schulkonferenz empfiehlt, dass die Schule im kommenden Schuljahr damit beginnt, ein Nachhaltigkeitskonzept zu entwickeln, das alle Beteiligten und alle Bereiche des Schullebens berücksichtigt, angefangen von der Frage der Flugreisen bei Schulfahrten über das von der Schule und von Schülern verwendete Material bis hin zum täglichen Verhalten. Die Schulleitung möge dafür Information zu den Papierkosten sowie zu qualitativen Alternativen zum derzeit gebräuchlichen Klimaschutzpapier einholen.
6. Ausnahme vom „Rauch- und Alkoholerlass“:
Die Schulkonferenz beschließt für die anstehenden Studienfahrten die Möglichkeit einer Ausnahme vom Rauch- und Alkoholerlasses.
Schulkonferenz vom 8.11.2017
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Im Schuljahr 2017/18 finden 2 Schulentwicklungstage an der KKS statt. Der erste findet am
29.01.2018, der zweite am Ende de zweiten Schulhalbjahres statt. Beide werden inhaltlich in Absprache mit dem Kollegium gestaltet.
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Das Präventionskonzept wird nach Ende der Erprobungsphase fortgeführt.
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Folgende Ergänzung zum Fahrtenkonzept der KKS wird beschlossen:
(1) Neben den regulären Klassen- und Studienfahrten in der Unter-, Mittel- und Oberstufe soll es die Möglichkeit geben, weitere mehrtägige Fahrten mit erkennbar pädagogischem Ansatz anzubieten, wie z. B. Fahrten zur Vertiefung im Unterricht
erworbener Kenntnisse, Austausch- und AG-Fahrten.
(2) Diese Fahrten sollen für Schülerinnen und Schüler den Charakter von ergänzenden
Angeboten haben und nicht verpflichtend sein.
(3) Um sicherzustellen, dass der reguläre Unterricht nicht übermäßig gestört und ausreichend Haushaltsmittel zur Deckung der Lehrerkosten vorhanden sind, müssen
die Angebote vorab koordiniert werden. Dazu soll es regelmäßig am Anfang des
zweiten Halbjahres eines Schuljahres einen Ausschuss unter der Leitung des
Wanderobmanns geben, der die Koordinierung der Sonderfahrten für das
folgende Kalenderjahr (Haushalt) vornimmt.
Schulkonferenz vom 24.04.2017
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Die beweglichen Ferientage im Schuljahr 2017/2018 sollen in die Himmelfahrtswoche am 7.05., 8.05. und 9.05.2017 gelegt werden.
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Für die Abiturentlassungsfeier gilt eine Ausnahme vom Rauch- und Alkoholerlass.
Die Möglichkeit einer Ausnahme vom Rauch- und Alkoholerlass während der Studienfahrten liegt im Ermessen der leitenden Lehrkräfte.
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Die Einnahmen vom Sommerfest werden in die Käthe-Kollwitz-Schule (z. B. für eine weitere Bepflanzung des Schulhofes) investiert.
Langfristig bindende Beschlüsse der Schulkonferenz
1992 – 2016
Pädagogische Arbeit und Unterricht
Kontingentstundentafel (3. Juni 2008)
Doppelstundenkonzept mit neuer Pausenregelung (3. Juni 2008)
Förderkonzept (20. November 2008)
Ausbildungskonzept für „LiAs“ (21.November 2005)
Fortbildungskonzept (18. Mai 2006)
Mittagsbetreuung (7. Mai 2009)
Beschluss, an der KKS nur noch G8 anzubieten (22. Februar 2011)
Terminierung des Sozialen Tags am offiziellen Datum (30. November 2011)
Ab dem Schuljahr 2017/18 findet das Wirtschaftspraktikum des Q1 Jgs. Zweiwöchig statt.
(2. Juni 2016)
Oberstufenschüler dürfen elektronische Kleingeräte während der Pausen und Freistunden in Räumen nutzen, sofern sich dort ausschließlich Oberstufenschüler aufhalten.
(25. November 2014)
Ansonsten ist die ´Nutzung von Handys während des Schultages untersagt.
Anschaffung eines digitalen Taschenwörterbuchs für alle SuS ab der 10. Klasse
(1. November 2012)
Klassen- und Kursfahrten, Austausch
Fahrten der Orientierungs- und Mittelstufe werden auf Ziele beschränkt, die den Wanderetat nicht belasten. (10. November 1992)
Kostenobergrenze für Fahrten der Klassenstufen 5 – 7 beträgt 200 €. (18. April 2013)
Kostenobergrenze für Fahrten der Klassenstufen 8 – 9 beträgt 250 €. (18. April 2013)
Skifahrten mit einem Kostenbedarf oberhalb der festgelegten Obergrenze dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten einer Klasse vorliegt.
(18. April 2013)
Regelung der Studienfahrten
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Die Studienfahrten finden in Q3 unmittelbar vor den Herbstferien statt. Zeitfenster Montag bis Freitag einer Woche mit der Möglichkeit die angrenzenden Wochenenden mit einzubeziehen.
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Die Kostenobergrenze wird auf 500 € (Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Eintrittsgelder) angehoben.
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Die Fahrten sind grundsätzlich wahloffen. Betroffene Klassenlehrer können gemeinsam Klassenfahrten beantragen.
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SuS können Vorschläge für Fahrten erarbeiten.
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Fahrten sollen im Unterricht (Ergänzungsstunden) vorbereitet werden.
Rahmen: Städte (kulturorientiert), Region (kultur- und sprachlich orientiert), Sport (leib-, bewegungs-, geographisch orientiert)
(1. November 2012)
Konzept für Schüleraustauschprogramme (20. November 2006)
Ergänzungen:
SuS nehmen nur an einem Austausch pro Schuljahr teil.
Es nehmen nur SuS an einem Austausch teil, die den Unterrichtsausfall verkraften können und in ihrem Sozialverhalten verlässlich sind. Den Einzelfall entscheiden die begleitenden Lehrkräfte nach Absprache mit den Klassen- und Fachlehrern und der Schulleitung.
(18. April 2013)
Organisation
Einführung der Fünf- Tages-Woche (27. November 2000)
Beschluss über eine neue Pausenordnung (19. Mai 2015)
Beschluss über ein neues Zeitraster (19. Mai 2015)
Einrichtung einer Kunstklasse für den 5. / 6. Jg. (13. Februar 2014)
Einrichtung eines ganztägigen Beratungstages im November (18. April 2013)
Aufnahmekriterien für die 5. Klassen:
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Härtefallregelung
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Geschwisterkindregelung
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Zeitbedarf für den Schulweg
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besondere Gründe (Entscheidung durch Schulleitung)
(2. Dezember 2010)
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Losverfahren
(1. November 2012)
Beschluss über neue Schulordnung (30. November 2011)
Die Schulleitung unterrichtet die Schulkonferenz über zukünftige oder bereits vorweggenommene wissenschaftliche Untersuchungen, in Absprache mit dem SEB. Häufig sind Untersuchungen so terminiert, dass ein Beschluss auf der Schuko zeitlich nicht herbeizuführen ist.
Aktualisierung der Geschäftsordnung (2. Mai 2012)
Unterrichtende an besonderen Tagen:
Am letzten Schultag vor den herbst- und Osterferien endet die Schule nach der 6. Stunde.
Vor den Weihnachts- und den Sommerferien und am letzten Schultag des Halbjahres endet der Unterricht nach der 4. Stunde.
(5. November 2008
Die den SuS zur Verfügung gestellten Bücher sind innerhalb von 14 Tagen mit selbstklebender, durchsichtiger Folie einzuschlagen. Kontrolle durch die Lehrkräfte. (27. April 2005)
Stand: Februar 2017