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Corona-Schulinformation 2022-004

von Knut Heyden

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dieser Schulinformation greifen wir folgende aktuelle Themen für Sie auf:
1. Hinweise zur Organisation des Unterrichts
2. Beurlaubungserlass und Erfassung von Fehltagen in Zeugnissen
3. Schulisches Testverfahren

1. Hinweise zur Organisation des Unterrichts
Die mit der Corona-Schulinformation 2022-001 vom 5. Januar 2022 übermittelten Maßgaben
zur Organisation des Unterrichts – insbesondere die Kohortenregelung in Grundschulen,
das Aussetzen außerunterrichtlicher Angebote bei Aufrechterhaltung von Ganztags- und
Betreuungsangeboten und die Regelungen zu Musik und Sport – gelten mit Blick auf
das aktuelle Pandemiegeschehen über den 21. Januar 2022 hinaus bis auf Weiteres fort.
Für das Fach Sport folgen ergänzende Erläuterungen zum Sportunterricht in der Oberstufe
und zum Schwimmunterricht mit einem Schreiben der Fachaufsicht.

 

2. Beurlaubungserlass und Erfassung von Fehltagen in Zeugnissen
Für Schülerinnen und Schüler, die entweder selbst ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren
Verlauf im Falle einer Erkrankung an COVID-19 haben oder bei denen dies bei mit
ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen der Fall ist, besteht weiterhin die
Möglichkeit der Beurlaubung. Bitte beachten Sie hierzu die Handreichung zum Umgang mit
vulnerablen Schülerinnen und Schülern.


3. Schulisches Testverfahren
Die Testungen gem. § 7 Schulen-CoronaVO werden wie bereits mitgeteilt fortgesetzt. Ab
dem 24. Januar 2021 wird dafür schrittweise ein Produktwechsel auf Selbsttests des Herstellers
Siemens erfolgen. Die Tests sind sowohl für die unter 18-jährigen als auch für die
über 18-jährigen und an Schule Tätigen geeignet. Vorrangig werden aber noch die Tests
des Herstellers Roche verbraucht.

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