Zweittermin für die Impfung COVID-19 an der KKS
von Knut Heyden
Der Zweittermin zur Impfung gegen Covid-19 ist
am 17.09.2021
Die Impfung wird wie beim ersten Termin in der Kätheria starten und danach in R001 und R002 sein.
9-10 Uhr Klasse 7-8, Eb (wegen Klausur schon um 8:50)
10-11 Uhr Klasse 9, E, Q1
Eine persönliche Einladung erfolgt nicht.
Bitte schauen Sie sich die IServ News dazu am Tag vorher an.
Wir erinnern hiermit die Schülerinnen und Schüler/ Impfwilligen daran, dass:
- sie am Tag der Impfung ausreichend essen und trinken
- sie Kleidung tragen, bei der man den Oberarm freimachen kann
- folgende Dokumente mitzubringen sind:
- Impfpass (sofern vorhanden)
- Ausweisdokument oder Krankenkassenkarte
- Der ausgefüllte und unterschriebene Anamnese- und Einwilligungsbogen. Diese müssen in der Altersgruppe der 12 und 13-Jährigen durch einen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Alle anderen können die Bögen auch selbst unterschreiben.
- Schülerinnen und Schüler, die nur ihre Zweitimpfung im Rahmen der Schulimpfaktion erhalten (Erstimpfung z. B. beim Hausarzt), müssen auch bei ihrer Zweitimpfung den unterschriebenen Aufklärungsbogen vorlegen
- Alle genannten Dokumente finden sich auf der Webseite des Robert Koch Instituts oder auch verlinkt auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein:
- https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
- https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaer ungsbogen-Tab.html
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/SchuelerInnen_Impfung.html
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/SchuelerInnen_Impfung.html
- Für Eltern, d+Z1eren Muttersprache nicht Deutsch ist, gibt es auf der o.g. Webseite des Robert Koch Instituts auch Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbögen auf diversen verschiedenen Sprachen. Bitte weisen Sie explizit hierauf hin.
Am Zweittermin können auch Erstimpfungen durchgeführt werden. Bitte denken Sie hier daran, dass in diesem Fall auch der Aufklärungsbogen ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Die zweite Impfung müssen die Impfwilligen dann allerdings selbst organisieren, z. B. in einer Arztpraxis. Sie können noch bis zum Tag der Impfungen Nachtragungen im Portal vornehmen.