Die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein müssen auch im Unterricht am Platz wieder eine Maske tragen. Das gab Bildungsministerin Karin Prien heute (17. November) bekannt. „Unser oberstes Ziel bleibt die Sicherstellung des Präsenzunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler“, erläuterte die Ministerin. „Um dieses Ziel zu erreichen, kehren wir zur Maskenpflicht am Platz zurück.“
Da die Maskenpflicht erst im Zuge einer neuen Verordnung rechtskräftig wiedereingesetzt werden kann und dazu das Kabinett sowie auch der Landtag in einem ordentlichen Verfahren beteiligt bzw. gehört werden müssen, gilt die neue Verordnung voraussichtlich ab Montag, 22. November.
Wesentliche Punkte der neuen Schulen-Corona-Verordnung werden sein:
- Nachdem die Maskenpflicht zuvor am Sitzplatz ausgesetzt worden war, gilt sie nun wieder im gesamten Schulgebäude. Eine Ausnahme soll lediglich dann gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht. (z.B. Deutschunterricht, DaZ oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich).
- Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler MÜSSEN sich zwei Mal pro Woche in der Schule testen; die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler SOLLEN die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der Schule zu testen. Das gilt ebenso für alle an Schule Beschäftigten.
- Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser Lerngruppe auch weiterhin fünf Schultage lang TÄGLICH getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der Schule teilzunehmen.
Ministerin Prien appellierte: Tragen Sie ab sofort wieder die Maske auch am Platz. Die Situation in Schleswig-Holstein ist nicht dramatisch, sondern beherrschbar und wir wollen alle gemeinsam dafür sorgen, dass es so bleibt. Wir haben die höchsten Impfquoten im Land, gerade die Jugendlichen ab 12 sind hier Vorreiter in Deutschland. Die Schulen in Schleswig-Holstein müssen geöffnet bleiben. Lassen Sie uns, lasst uns auch deshalb gemeinsam gegen das Virus kämpfen.
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2021/11_November/211117_maskenpflicht.html