Es gibt positive Nachrichten!
Die Inzidenz in Kiel nähert sich dem Grenzwert von 50 Fällen in 7 Tagen auf 100.000 EW!
Allerdings gilt für Kiel weiterhin:
o Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht
o Jahrgangsstufen 7 bis E im Wechselunterricht mit wöchentlichen Wechsel von A und B Gruppen
o Q1: Präsenzunterricht unter Hygienebedingungen
Den aktuellen Stand der Inzidenzwerte erfahren Sie hier:
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Wir müssen an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 50 gelangen. Dies bedeutet, dass wir etwa eine Woche vorher erfahren werden, wenn der Präsenzunterricht für die Stufen 7-E eintritt.
Es gelten diese rechtlichen Grundlagen:
§ 7 Schulbetrieb in der Zeit vom 17. Mai bis zum 6. Juni 2021 an den allgemein bildenden Schulen und Förderzentren
(1) Überschreitet in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 50, so gelten dort ab dem übernächsten Tag für den Schulbetrieb die Regelungen der Absätze 2 bis 6. Wird der Schwellenwert von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder unterschritten, entfällt die Anwendbarkeit der Regelungen der Absätze 2 bis 6 ab dem übernächsten Tag; Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage. Die zuständige Behörde kann in Abstimmung mit dem Schulamt im Kreis oder in der kreisfreien Stadt entscheiden, dass die Regelungen der Absätze 2 bis 6 abweichend von Satz 1 und 2 nicht am übernächsten Tag, sondern erst zum Montag der Folgewoche anzuwenden sind oder nicht mehr anzuwenden sind.
(2) In den allgemein bildenden Schulen finden für die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 Präsenzunterricht und schulische Veranstaltungen des Ganztags und der Betreuung statt; für die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 findet mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler im ersten Schuljahr der Qualifikationsphase in der Oberstufe sowie in Abschlussjahrgängen Unterricht in der Gestalt von Wechselunterricht statt.
(3) Abweichend von Absatz 2 kann für die Schülerinnen und Schüler im ersten Schuljahr der Qualifikationsphase in der Oberstufe sowie in den Abschlussjahrgängen Präsenzunterricht stattfinden.
Knut Heyden 20.05.21