Corona-Schulinformation 2021 - 033 vom 12.05.2021
1. Neue Schulen-Coronaverordnung und neuer Corona-Reaktionsplan
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Corona-Schulinformation 2021 - 032 vom 05.05.2021
1. Schulbetrieb in der kommenden Woche
Seit Beginn dieser Woche greifen bei der Frage, wie der weitere Schulbetrieb in der kommenden Woche aussieht, die in der Schulen-Coronaverordnung sowie derzeit noch im 100er Erlass des Gesundheitsministeriums festgehaltenen Regelungen. Die bisherigen Informationen über den Schulbetrieb in der kommenden Woche entfallen zukünftig und erfolgen kreisbezogen bei einer Veränderung (3 Tage über dem Wert von 50/100/165 bzw. 5 Werktage unter dem Wert von 50/100/165) durch die Schulämter. Die Regelungen aus der Schulen-Coronaverordnung sowie der Wechselmechanismus sind im Corona-Reaktionsplan übersichtlich zusammengestellt. Den neuen Corona-Reaktionsplan sowie die jeweils aktuell gültigen Regelungen in den Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie hier:
www.schleswig-holstein.de/schuleoeffnet.
2. Lieferung von Tests
3. Formular für Impfbescheinigung für Lehrkräfte
4. Polyteia-Meldungen
5. Meldepflicht von Corona-Fällen an die Schwerbehindertenvertretung
6. Abschlussveranstaltungen
In den kommenden Wochen geht ein besonders herausforderndes Schuljahr 2020/2021 zu Ende. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler haben ihre Abschlussprüfungen unter besonderen Bedingungen gemeistert. Daher besteht verständlicherweise das Bedürfnis nach einer festlichen Abschlussveranstaltung in der Schule. Auch unter Pandemiebedingungen sollen solche Veranstaltungen – wie im Vorjahr – möglich sein. Auch wenn die aktuelle Entwicklung in Schleswig-Holstein zu sinkenden Inzidenzen führt, ist es weiterhin schwer, eine konkrete Vorhersage über das Infektionsgeschehen in den entscheidenden Wochen zu machen.
Unter Berücksichtigung dieser Unsicherheit stellt sich der Orientierungsrahmen für die Planungen derzeit wie folgt dar:
Nach aktuellem Stand wären größere Veranstaltungen als solche mit bis zu 100 Personen außerhalb und bis zu 50 Personen innerhalb geschlossener Räume nicht zu vertreten. Sollten in den kommenden Wochen die Regelungen in anderen Bereichen gelockert werden können, könnten gegebenenfalls auch mehr Menschen teilnehmen.
Wie im letzten Jahr wird die Teilnahme an der Abschlussveranstaltung nur den Absolventinnen und Absolventen sowie denjenigen, die die Abschlussfeier mitgestalten und die das Schulleben der Absolventinnen und Absolventen mitgeprägt haben, gestattet werden können. Unter Beachtung der Personenobergrenze wird eine Begleitung der Absolventinnen und Absolventen durch nahestehende Personen in Betracht kommen können.
Es ist beabsichtigt, in den nächsten Wochen über erforderliche Hygienemaßnahmen zu informieren. Dabei lässt sich auf den Regelungen des vergangenen Jahres aufbauen zu Kontaktnachverfolgung, Abstand und Mund-Nasen-Bedeckung und dies ergänzt um das Vorbringen eines negativen Antigen-Schnelltest-Ergebnisses.
Abschlussbälle und vergleichbare Feiern sind jedoch keine schulischen Veranstaltungen. Sie unterfallen der jeweils aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und damit eher strengen Regeln.
Corona-Schulinformation 2021 - 030 vom 28.04.2021
1. Schulöffnung in der kommenden Woche
Für Kiel...gilt:
o Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht
o Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Wechselunterricht
o Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
2. Neuer Coronareaktionsplan
Grundlage für die heutige Entscheidung ist der ab kommender Woche gültige weiterentwickelte Coronareaktionsplan Schule der Landesregierung. Damit gelten ab Mai folgende Stufen:
- Stufe I (Inzidenz bis 50; Corona-Regelbetrieb):
o Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb.
o Jahrgangsstufen 7 bis E: Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb.
o Abschlussklassen und Q1: Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb
o Berufsbildende Schulen Präsenzangebote (Prüfungen haben Vorrang, und es sind nicht mehr als 50% der Schülerinnen und Schüler an einer Schule in Präsenz).
- Stufe II (Inzidenz von 50 bis100):
o Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht oder Wechselunterricht nach Bewertung des örtlichen Gesundheitsamtes.
o Jahrgangsstufen 7 bis E: Wechselunterricht.
o Abschlussklassen, Q1 und Berufsbildende Schulen: Präsenzangebote (an den berufsbildenden entscheidet die Schulleitung mit Rücksicht auf die schulorganisatorischen Erfordernisse über den Umfang der Präsenzangebote und stellt sicher, dass nicht mehr als 50% der Schülerinnen und Schüler an einer Schule in Präsenz sind).
- Stufe III (Inzidenz 100 bis 165):
o Jahrgangsstufen 1 bis 6: Distanzlernen und Notbetreuung.
o Jahrgangsstufen 7 bis E: Distanzlernen.
o Abschlussklassen, 4. Klasse und Q1: Präsenzangebote.
o Berufsbildende Schulen: Distanzlernen
o Die Umsetzung der Regelung erfolgt über eine Allgemeinverfügung des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt auf Grundlage des sog. 100er-Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.
o Ein Abweichen von dieser Regelung ist möglich, wenn das wesentliche Infektionsgeschehen auf einen großen singulären Ausbruch begrenzt werden kann.
- Stufe IV (Inzidenz über 165)
o Jahrgangsstufen 1 bis 6: Distanzlernen und Notbetreuung.
o Jahrgangsstufen 7 bis E: Distanzlernen.
o Abschlussklassen, 4. Klasse und Q1: Präsenzangebote.
o Berufsbildende Schulen: Distanzlernen
o Die Umsetzung der Regelung erfolgt über eine Allgemeinverfügung des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt auf Grundlage des sog. 100er-Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.
Ausschlaggebend für die Einstufung ist dabei die regionale 7-Tage Inzidenz der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte, die Sie jederzeit auch auf der RKI-Seite unter RKI COVID-19 Germany (arcgis.com) einsehen können.
Link: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Der Wechsel von einer Stufe in eine andere erfolgt zukünftig nach dem durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen Rhythmus:
Überschreitet in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den jeweiligen Schwellenwert der nächsthöheren Stufe (über 50/über 100/über 165), so gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen der nächsthöheren Stufe. Bei den Wechseln der Stufen von I zu II und von II zu III kann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht entscheiden, dass die Umsetzung des Wechsels erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.
Unterschreitet in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den jeweiligen Schwellenwert der nächstniedrigeren Stufe (unter 50/unter 100/unter 165), so gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen der nächstniedrigeren Stufe. Bei den Wechseln der Stufen kann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht entscheiden, dass die Umsetzung des Wechsels erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.
Diese Regelungen finden ab der kommenden Woche Anwendung. In den kommenden Tagen erhalten Sie dazu noch einmal eine ausführliche Information.
3. Lieferung von Masken
5. Information und Aufruf zum Übergang Schule-Beruf/Berufsberatung der Agenturen für Arbeit
6. Regelungen zur Beruflichen Orientierung und zu BO-Veranstaltungen
Die Dateien finden Sie über Weiterlesen im Download.
Knut Heyden