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von Knut Heyden

Corona-Schulinformation 2021 - 034 vom 19. Mai 21

in dieser Schulinformation greifen wir folgende aktuelle Themen für Sie auf:
1. Impfberechtigungen für Praktikantinnen und Praktikanten ............... 2
2. Klassenfahrten in diesem Schuljahr ............................................ 2
3. Fehltage aufgrund eines Antrags auf Befreiung von der Präsenzpflicht . 2

Gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 6 der Zeugnisverordnung sind Unterrichtsversäumnisse im Zeugnis einzutragen. Auch bei einem entschuldigten Unterrichtsversäumnis handelt es sich stets um eine Beurlaubung gem. § 15 Schulgesetz SH. Die Tage einer Beurlaubung von der Präsenzpflicht nach § 15 SchulG wegen der Coronapandemie sind daher als Tage entschuldigten Fehlens im Zeugnis zu erfassen. Dies ist unabhängig davon, ob die Schülerin oder der Schüler während der Beurlaubung schulische Aufgaben im häuslichen Bereich erledigt. Auch im Fall einer Nichtteilnahme am Unterricht aus gesundheitlichen Gründen handelt es sich um einen Fall einer Beurlaubung. Der Schul- und Unterrichtsbesuch im Sinne des § 15 Schulgesetz SH meint die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen. Die schulische Mitarbeit im häuslichen Bereich ist kein Schul- oder Unterrichtsbesuch im Sinne des § 15 Schulgesetz SH.
Eine Erläuterung im Zeugnis selbst zu diesen Fehltagen ist nicht möglich, jedoch bitte ich Sie, die Betroffenen zu informieren, dass sie auf Antrag eine Anlage zum Zeugnis (Anlage zum Zeugnis für das zweite Halbjahr im Schuljahr 2020/21) erhalten können. In dieser sind die Tage der Beurlaubung wegen der Coronapandemie auszuweisen.


4. Merkblatt „Unterstützungsmöglichkeiten beim Lernen in der Distanz“ ......... 2
5. Durchführungshinweise zu den Tests in Schulen ..................................... 3

Bei der Durchführung der Selbsttests in Schulen sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  •  Lüftung während des Tests sicherstellen.
  • Abstand von wenigstens 1,50 m während der Durchführung des Tests.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen die Masken nicht vollständig abnehmen, der Mund soll bedeckt bleiben.
  • Während der Probenentnahme sollte möglichst nicht gesprochen werden. Niesen und Husten nur in die Armbeuge.
  • Die Sitzordnung in den Klassen muss eingehalten werden.

6. Ganztagsangebote in den Ferien ................................................ 3

7. Abschlussveranstaltungen mit Zeugnisübergabe.............................. 4

Bei den Abschlussveranstaltungen gelten die jeweils aktuellen Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen gem. der Corona-Bekämpfungsverordnung. Aktuell sind Gruppen mit 50 Personen innen und mit 100 Personen außen möglich in Kombination mit Hygienemaßnahmen und Testpflicht.
Derzeit wird innerhalb der Landesregierung jedoch über weitere Öffnungsschritte für die Zeit ab Juni beraten, so dass es hier zu einer Öffnung kommen kann. Wir werden Sie nach Beschlussfassung zeitnah informieren.

8. Lieferung von Masken .......................................................... 4

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von Knut Heyden

Sustainable Developement Goals im Geographieunterricht

Schüler:innen der Ea beschäftigten sich im Geo-Unterricht bei Frau Peace mit den Sustainable Developement Goals (SDG) und haben dazu eine Präsentation erstellt. Diese Präsentation können Sie hier herunterladen.

Was ist das?

Die SDG sind 17 Ziele, die alle 193 Staaten der UN unterschrieben haben und die bis 2030 umgesetzt werden sollen.

Was sind das für Ziele?

Es sind zusammenhängende Ziele für eine besser und nachhaltigere Zukunft. Wenn ihr mehr darüber wissen wollt, schaut euch die Präsentation an.

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von Knut Heyden

Aktuelle Corona-Informationen des Ministeriums

Corona-Schulinformation 2021 - 033 vom 12.05.2021

1. Neue Schulen-Coronaverordnung und neuer Corona-Reaktionsplan

Sie finden die aktuelle Fassung der Verordnung unter diesem Link:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210511_Schulen-CoronaVO.html
Die aktuelle Fassung des Corona-Reaktionsplans für die Schulen finden Sie hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona-reaktionsplan.pdf?__blob=publicationFile&v=5
2. Erleichterungen und Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen
3. Impfungen von Lehrkräften
4. Testlieferungen in KW20 und ab KW21 5. Hinweise zum Sportunterricht
6. Leistungsbeurteilung
7. Zeugnisübergabe zum Schluss des Schuljahres 2020/21

Über Weiterlesen und Download gelangen zur ganzen Corona-Schulinformation.

 

Corona-Schulinformation 2021 - 032 vom 05.05.2021

1. Schulbetrieb in der kommenden Woche

Seit Beginn dieser Woche greifen bei der Frage, wie der weitere Schulbetrieb in der kommenden Woche aussieht, die in der Schulen-Coronaverordnung sowie derzeit noch im 100er Erlass des Gesundheitsministeriums festgehaltenen Regelungen. Die bisherigen Informationen über den Schulbetrieb in der kommenden Woche entfallen zukünftig und erfolgen kreisbezogen bei einer Veränderung (3 Tage über dem Wert von 50/100/165 bzw. 5 Werktage unter dem Wert von 50/100/165) durch die Schulämter. Die Regelungen aus der Schulen-Coronaverordnung sowie der Wechselmechanismus sind im Corona-Reaktionsplan übersichtlich zusammengestellt. Den neuen Corona-Reaktionsplan sowie die jeweils aktuell gültigen Regelungen in den Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie hier:
www.schleswig-holstein.de/schuleoeffnet.


2. Lieferung von Tests
3. Formular für Impfbescheinigung für Lehrkräfte
4. Polyteia-Meldungen
5. Meldepflicht von Corona-Fällen an die Schwerbehindertenvertretung
6. Abschlussveranstaltungen

In den kommenden Wochen geht ein besonders herausforderndes Schuljahr 2020/2021 zu Ende. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler haben ihre Abschlussprüfungen unter besonderen Bedingungen gemeistert. Daher besteht verständlicherweise das Bedürfnis nach einer festlichen Abschlussveranstaltung in der Schule. Auch unter Pandemiebedingungen sollen solche Veranstaltungen – wie im Vorjahr – möglich sein. Auch wenn die aktuelle Entwicklung in Schleswig-Holstein zu sinkenden Inzidenzen führt, ist es weiterhin schwer, eine konkrete Vorhersage über das Infektionsgeschehen in den entscheidenden Wochen zu machen.
Unter Berücksichtigung dieser Unsicherheit stellt sich der Orientierungsrahmen für die Planungen derzeit wie folgt dar:
Nach aktuellem Stand wären größere Veranstaltungen als solche mit bis zu 100 Personen außerhalb und bis zu 50 Personen innerhalb geschlossener Räume nicht zu vertreten. Sollten in den kommenden Wochen die Regelungen in anderen Bereichen gelockert werden können, könnten gegebenenfalls auch mehr Menschen teilnehmen.
Wie im letzten Jahr wird die Teilnahme an der Abschlussveranstaltung nur den Absolventinnen und Absolventen sowie denjenigen, die die Abschlussfeier mitgestalten und die das Schulleben der Absolventinnen und Absolventen mitgeprägt haben, gestattet werden können. Unter Beachtung der Personenobergrenze wird eine Begleitung der Absolventinnen und Absolventen durch nahestehende Personen in Betracht kommen können.
Es ist beabsichtigt, in den nächsten Wochen über erforderliche Hygienemaßnahmen zu informieren. Dabei lässt sich auf den Regelungen des vergangenen Jahres aufbauen zu Kontaktnachverfolgung, Abstand und Mund-Nasen-Bedeckung und dies ergänzt um das Vorbringen eines negativen Antigen-Schnelltest-Ergebnisses.
Abschlussbälle und vergleichbare Feiern sind jedoch keine schulischen Veranstaltungen. Sie unterfallen der jeweils aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und damit eher strengen Regeln.

Corona-Schulinformation 2021 - 030 vom 28.04.2021


1. Schulöffnung in der kommenden Woche

Für Kiel...gilt:
o Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht
o Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Wechselunterricht
o Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen


2. Neuer Coronareaktionsplan

Grundlage für die heutige Entscheidung ist der ab kommender Woche gültige weiterentwickelte Coronareaktionsplan Schule der Landesregierung. Damit gelten ab Mai folgende Stufen:


- Stufe I (Inzidenz bis 50; Corona-Regelbetrieb):


o Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb.
o Jahrgangsstufen 7 bis E: Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb.
o Abschlussklassen und Q1: Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb
o Berufsbildende Schulen Präsenzangebote (Prüfungen haben Vorrang, und es sind nicht mehr als 50% der Schülerinnen und Schüler an einer Schule in Präsenz).


- Stufe II (Inzidenz von 50 bis100):


o Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht oder Wechselunterricht nach Bewertung des örtlichen Gesundheitsamtes.
o Jahrgangsstufen 7 bis E: Wechselunterricht.
o Abschlussklassen, Q1 und Berufsbildende Schulen: Präsenzangebote (an den berufsbildenden entscheidet die Schulleitung mit Rücksicht auf die schulorganisatorischen Erfordernisse über den Umfang der Präsenzangebote und stellt sicher, dass nicht mehr als 50% der Schülerinnen und Schüler an einer Schule in Präsenz sind).


- Stufe III (Inzidenz 100 bis 165):


o Jahrgangsstufen 1 bis 6: Distanzlernen und Notbetreuung.
o Jahrgangsstufen 7 bis E: Distanzlernen.
o Abschlussklassen, 4. Klasse und Q1: Präsenzangebote.
o Berufsbildende Schulen: Distanzlernen
o Die Umsetzung der Regelung erfolgt über eine Allgemeinverfügung des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt auf Grundlage des sog. 100er-Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.
o Ein Abweichen von dieser Regelung ist möglich, wenn das wesentliche Infektionsgeschehen auf einen großen singulären Ausbruch begrenzt werden kann.


- Stufe IV (Inzidenz über 165)


o Jahrgangsstufen 1 bis 6: Distanzlernen und Notbetreuung.
o Jahrgangsstufen 7 bis E: Distanzlernen.
o Abschlussklassen, 4. Klasse und Q1: Präsenzangebote.
o Berufsbildende Schulen: Distanzlernen
o Die Umsetzung der Regelung erfolgt über eine Allgemeinverfügung des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt auf Grundlage des sog. 100er-Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.

Ausschlaggebend für die Einstufung ist dabei die regionale 7-Tage Inzidenz der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte, die Sie jederzeit auch auf der RKI-Seite unter RKI COVID-19 Germany (arcgis.com) einsehen können.

Link: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4


Der Wechsel von einer Stufe in eine andere erfolgt zukünftig nach dem durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen Rhythmus:
Überschreitet in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den jeweiligen Schwellenwert der nächsthöheren Stufe (über 50/über 100/über 165), so gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen der nächsthöheren Stufe. Bei den Wechseln der Stufen von I zu II und von II zu III kann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht entscheiden, dass die Umsetzung des Wechsels erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.
Unterschreitet in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den jeweiligen Schwellenwert der nächstniedrigeren Stufe (unter 50/unter 100/unter 165), so gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen der nächstniedrigeren Stufe. Bei den Wechseln der Stufen kann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht entscheiden, dass die Umsetzung des Wechsels erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.
Diese Regelungen finden ab der kommenden Woche Anwendung. In den kommenden Tagen erhalten Sie dazu noch einmal eine ausführliche Information.


3. Lieferung von Masken
5. Information und Aufruf zum Übergang Schule-Beruf/Berufsberatung der Agenturen für Arbeit
6. Regelungen zur Beruflichen Orientierung und zu BO-Veranstaltungen

 

Die Dateien finden Sie über Weiterlesen im Download.

 

Knut Heyden

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von Martin Bartsch

Hausaufgaben Betreuung und Mensabetrieb ab dem 27.04.

Ab dem 27.04. wird es wieder eine Hausaufgaben Betreuung und einen Mensabetrieb an der Käthe-Kollwitz-Schule geben. Das Angebot richtet sich ausschließlich an die Jahrgänge 5 und 6. Das Mittagessen kann wie gewohnt über unseren Mensaanbieter ARAMAK online vorbestellt werden.

Die LRS Angebote starten ab dem 10.05.2021!

 

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von Knut Heyden

Schulstart mit verpflichtenden Testungen nach den Osterferien

Liebe Eltern und Schüler:innen,

am Montag, den 19.04.2021, bieten wir allen Schüler:innen in ihrer ersten planmäßigen Stunde ein verpflichtetendes (!) Testangebot an.

Der Test erfolgt unter Aufsicht der Fachkraft im Klassenraum. Die unterschriebene Einverständniserkärung muss dazu vorliegen. Wenn Sie diese uns schon gegeben haben, muss keine neue Einverständniserklärung abgegeben werden. Im anderen Fall nutzen Sie bitte das Formular als Download.

Wir führen Wechselunterricht in den Stufen 7-E durch (vgl. dazu Corona-Information 27. vom 14.04.) Am Montag den 19.04. beginnen die B-Gruppen, am 26.04. kommen die A-Gruppen in die Schule. Für Q1 (!) und Q2 gilt Präsenzunterricht. Die Q1a erhält dafür neben R216 auch R217. Die Q2a zieht deshalb in R305 um.

In diesen Zeitraum fallen einige Abiturtermine, an denen nur für die Klassenstufen 5+6 eine Notbetreuung eingerichtet wird. Bitte melden Sie Ihre Kinder mindestens zwei Werktage vorher per Mail an.

 

Auszug aus der Corona-Schulinformation vom 30.03.2021:

"Für alle Schülerinnen und Schüler ist am ersten Präsenztag nach den Osterferien ein erstes Testangebot vorzuhalten, bevor der Unterricht wiederaufgenommen wird. ... Für den ersten Schultag nach den Ferien soll in der Regel die erste planmäßige Stunde zur Testung genutzt werden mit dem Ergebnis, dass der reguläre Unterricht erst eine Schulstunde später beginnt."

 

Wie wir aus der Presse erfahren, dürfen nach Ostern nur Schüler:innen am Unterricht teilnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt:

Vermutlich werden wir nach den Feiertagen genauere Angaben erhalten. Deutlich ist aber, dass positiv oder nicht getestete Schüler:innen nicht am Unterricht teilnehmen können, d.h. dass sie von ihren Eltern abgeholt werden müssen.

Für den Montag finden die Testungen in der jeweils ersten Unterrichtsstunde im Klassenraum mit dem jeweiligen Fachlehrer:in statt.
Ab Mittwoch sollen dann regelmäßige Test für einzelne Klassen durchgeführt werden, so dass jede(r) Schüler:in zweimal pro Woche getestet wird.

 

Der aktuelle Testplan wird als News auf IServ veröffentlicht.

Stand

22.04.2021

Knut Heyden

 

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