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von Knut Heyden

Elternanschreiben der Ministerin zum Schulstart nach den Osterferien

An alle Eltern schulpflichtiger Kinder und schulpflichtigen Erwachsenen in Schleswig-Holstein
13. April 2021


Schulstart nach den Osterferien in Schleswig-Holstein

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
seit über einem Jahr stellt die Coronapandemie unseren Alltag auf den Kopf. Auch wenn
wir in Schleswig-Holstein bisher verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind, auch
an unseren Schulen, ist nichts wie es war und wie wir es uns gemeinsam wünschen. Die
bis dahin selbstverständliche Gewissheit, nach der alle Kinder und Jugendlichen
zuverlässig täglich in die Schule gehen, greift seither nicht mehr.
Die Herausforderungen der Coronapandemie sind für Sie, ob Eltern oder ob Schülerinnen
und Schüler, groß. Die Pandemie ist eine Zumutung und verlangt Ihnen sehr viel ab. Viele
mir über verschiedene Kanäle vorgetragenen Sorgen und Bedenken kann ich
nachvollziehen und verstehen. Mir ist bewusst, dass Sie sich im vergangenen Jahr oft in
kürzester Zeit auf völlig neue und ungewohnte Situationen einstellen mussten. Sie
wünschen sich verständlicherweise Vorhersehbarkeit und Planbarkeit. So sehr ich diese
Wünsche nachvollziehen kann, so notwendig und unvermeidbar bleibt es auch weiterhin
flexibel auf Veränderungen und neue Erkenntnisse zu reagieren. Denn das Coronavirus
hält sich an keine Pläne und Fristen und fordert uns heraus.
Das Austarieren von guter Bildung und Gesundheitsschutz ist unser gemeinsames
Anliegen in dieser Pandemie. Dieses Austarieren ist und bleibt für uns handlungsleitend.
Letztlich wird dies aber nur dann gelingen, wenn wir weiter gemeinsam in Schule, in Freizeit
und im privaten Umfeld die Hygieneregelungen und die Regelungen zur Kontaktreduzierung solange eingehalten werden, bis das Virus durch den Impffortschritt sukzessive an Bedeutung verliert.


Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über den Schulstart nach den Osterferien informieren:


Einhaltung der Quarantäneregeln nach Reisen ins Ausland
Wenn Sie in den Osterferien die Gelegenheit hatten, gemeinsam eine Urlaubsreise anzutreten, werden Sie das in Ihren Familien hoffentlich sehr genossen haben. Leider haben wir in den vergangenen Monaten aber gelernt, dass die Zeit nach den Ferien immer mit einem erhöhten Infektionsaufkommen einherging. Um den Schulstart nach den Osterferien also möglichst sicher zu gestalten, ist eine Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht nur dann möglich, wenn die in Schleswig-Holstein geltenden Quarantäneregelungen eingehalten wurden. Ich bitte Sie daher eindringlich, sofern Sie sich in den Osterferien im Ausland aufgehalten haben, vor dem Schulstart am Montag noch einmal sicherzustellen, dass Sie sich in Ihrer Familie an die aktuell gültigen Quarantäneregeln gehalten haben bzw. die Quarantäne weiterhin einhalten. Die geltenden Regelungen sind zu Ihrer Information diesem Schreiben noch einmal beigefügt (Anlage 1).


Selbsttests nach den Osterferien
Auch wenn die aktuellen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich die niedrigsten sind, so ist auch in Schleswig-Holstein die Ausbreitung der Virusmutationen spürbar und die 7-Tage-Inzidenz in den vergangenen Wochen steigend. Das Pandemiegeschehen macht vor den Schultoren nicht halt, auch wenn nach wie vor die Schulen selten Infektionscluster darstellen. Der Unterrichtsbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler hat für die Landesregierung nach wie vor größte Bedeutung. Damit auch für die Zeit nach den Osterferien der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler so sicher wie möglich gestaltet werden kann, haben wir bereits vor den Ferien ein zweimal wöchentliches Testangebot an unseren Schulen als weiteren Baustein eingeführt und setzen damit den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2021 um. Für die Zeit ab dem 19. April ist eine zweimal wöchentliche Selbsttestung für Schülerinnen und Schüler sowie für alle in Schulen Beschäftigten verpflichtend vorgesehen. Dies entspricht der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von Selbsttests macht in Kombination mit den weiterhin geltenden Hygienemaßnahmen Präsenzunterricht auch nach den Osterferien möglich. Gemeinsam mit den auch weiterhin geltenden Infektionsschutzmaßnahmen (wie z. B. dem Tragen von Masken, dem Lüften, der Kohortenbildung, dem Wechselunterricht
und dem Einhalten der Hygienemaßnahmen), spannt sich damit ein Sicherheitsnetz, das wir für Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie benötigen.


Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bedeutet, dass die Voraussetzung für das Betreten der Schule – das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung – auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden kann:
1. Durch die Durchführung des zweimal wöchentlich beaufsichtigten Selbsttests in der Schule
oder
2. durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden
oder
3. durch die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.
Für zwei Personengruppen gibt es Ausnahmen von der Testpflicht:

* Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in den Abschlussprüfungen befinden, sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen. Hier gilt weiterhin die Regelung, dass im Vorfeld jeder Prüfung ein Testangebot in Schule unterbreitet wird.

* Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig in Schule durchzuführen, sind von der Testpflicht solange befreit, bis Schulen Einzeltests zur Mitnahme nach Hause ausreichen können und der Test dann im häuslichen Umfeld durchgeführt und im Rahmen der qualifizierten Selbstauskunft bescheinigt werden kann. Dies wird nach aktuellem Stand frühestens in der 18. Kalenderwoche der Fall sein. Ungeachtet dessen sollen auch diese Schülerinnen und Schüler soweit möglich eine Testung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten durchführen.

In den Fällen, in denen die Selbsttests im häuslichen Umfeld durchgeführt werden, müssen die Erziehungsberechtigten bzw. die Schülerinnen und Schüler durch eine qualifizierte Selbstauskunft bestätigen, dass der Test durchgeführt wurde und dass das Testergebnis negativ war. Eine Falschauskunft stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet werden kann. Mit dieser Flexibilisierung in der Wahrnehmung von Testmöglichkeiten möchte ich den Sorgen von Eltern Rechnung tragen, die der Testpflicht offen gegenüberstehen, aber eine Testung in Schule für ihr Kind ablehnen.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhalten stattdessen ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen, in etwa vergleichbar dem Angebot im Wechselunterricht. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass auch weiterhin die Möglichkeit besteht, einen Antrag nach § 15 Schulgesetz auf Beurlaubung von der Teilnahme am Präsenzunterricht nach den bekannten Bedingungen zu stellen.
Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag nach den Ferien die für die Durchführung des Tests von einem Erziehungsberechtigten auszufüllende Einverständniserklärung mit in die Schule. Diese Erklärung und weitere Vordrucke sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Testpflicht können Sie auf der Homepage des Ministeriums unter www.schleswig-holstein.de//wirtesten jederzeit in der aktuellsten Version abrufen.
Präsenz- und Wechselunterricht sowie Distanzlernen nach den Osterferien
Grundlage für die Entscheidung, in welcher Form Unterricht in der nächsten Woche stattfindet, ist die jeweils gültige Schulencorona-Verordnung sowie der Corona-Reaktionsplan der Landesregierung. Der Corona-Reaktionsplan als Stufenplan mit klaren Inzidenzwerten stellt dabei den Orientierungsrahmen für die weiteren Schritte dar. Danach sind die stufenweisen Schritte zur Rückkehr zum Präsenzunterricht an die Inzidenzwerte für das gesamte Land und die Dynamik des Infektionsgeschehens geknüpft. Die genauen Stufen können Sie auf der Homepage des Ministeriums unter schleswig-holstein.de - Coronavirus - Schulen&Hochschulen - Weiterentwickelter Corona-Reaktionsplan für Schulen (schleswig-holstein.de) abrufen.
Aktuell gilt grundsätzlich die Stufe III des Corona-Reaktionsplan mit folgenden Regelungen:

* Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb
* Jahrgangsstufen 7 bis 13: Wechselunterricht und Notbetreuung (auch innerhalb des Ganztags- und Betreuungsangebots)
* Abschlussklassen: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
* Prüfungen in Präsenz unter Hygienebedingungen. Gleiches gilt in den Jahrgangsstufen 9 bis 13 für schriftliche Leistungsnachweise, soweit diese für die

Bildung von unmittelbar abschlussrelevanten Noten in Zeugnissen zum Ende des Schuljahres 2020/21 erforderlich sind (vgl. § 7 SchulencoronaVO).
* Präsenzmöglichkeiten (Lernräume) für einzelne Schülerinnen und Schüler werden eingerichtet, wenn es aus Sicht des Kindeswohls erforderlich ist.
Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und unter Beachtung der Stellungnahmen der örtlichen Gesundheits- und Schulämter treffen wir davon abweichende Entscheidungen über weitergehende notwendige Einschränkungen des Schulbetriebs aufgrund einer steigenden Inzidenzentwicklung in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten immer mittwochs und geben diese dann auch im Laufe des Tages bekannt. Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz drei Tage hintereinander über dem Wert von 100 liegt, müssen aufgrund des aktuell gültigen sogenannten 100-er Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren auch mit einem kurzfristigen Wechsel in das Distanzlernen rechnen. Die Durchführung von Präsenzangeboten für die Abschlussklassen - ab kommender Woche zusätzlich auch für den Jahrgang Q1 - ist auf jeden Fall gewährleistet und auch alle Prüfungen werden selbstverständlich unter Hygiene- und Abstandsbedingungen ab kommender Woche fortgesetzt.

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die Coronapandemie fordert uns alle gleichermaßen auf eine nie dagewesene Art und Weise. Um unsere Schulen sicher und offen zu halten, müssen wir alle weiterhin zusammenarbeiten und zusammenstehen. Die starke Schulgemeinschaft hilft vor allem den Schülerinnen und Schülern, diese Krise auch weiterhin gut zu meistern. Ich danke Ihnen herzlich, dass Sie die erforderlichen Maßnahmen mittragen und unterstützen, damit unsere Schülerinnen und Schüler weiterhin in die Schule gehen und auch in dieser Situatuation ein möglichst gutes Bildungsangebot erhalten können.
Den Schülerinnen und Schülern, die in diesen Wochen ihre Abschlussprüfungen ablegen, drücke ich fest die Daumen und wünsche ich den besten Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Karin Prien

Anlagen finden Sie über Weiterlesen im Download
1. Merkblatt für Schülerinnen und Schüler, die von Auslandsreisen zurückkehren
2. Einverständniserklärung zur Selbsttestung in Schule mittels PoC-Antigen-Test

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von Knut Heyden

Spende der PSD Bank Kiel

Digitalisierung zu den Zeiten von Corona

Die Käthe-Kollwitz-Schule freut sich sehr über die Spende der PSD Bank in Höhe von 5.300€ für den weiteren Ausbau der Medienecken in der Schule.

Im Laufe der letzten Jahre haben wir über den Haushalt und den Förderverein jeden Fach- und Klassenraum mit Beamern und Medienecken ausgestattet.
In jedem Klassenraum befindet sich ein Schrank, in dem ein PC und zum Teil auch Dokumentenkameras, Apple TV oder Blu-ray-Player sind. Um diese Geräte nun unkompliziert sowohl mit dem Beamer (Bild) verbinden zu können und egal von welcher Quelle (Laptop des Lehrers mit einer CD zum Schulbuch, PC der Schule, DVD-Player, …) den Ton über kräftige Lautsprecher ausstrahlen zu können, haben wir uns für Videoverstärker als Verbindungsstück entschieden. Schüler:innen wie Lehrer:innen kommen mit der Technik schnell zurecht, weil viele das von Zuhause kennen. Auch während der Phasen des Wechselunterrichtes können nun einfacher Schüler:innen aus der Ferne zugeschaltet werden, da jeder Raum WLAN hat.

Von einer Ausstattung wie in Dänemark oder gar in Bremen, wo jede(r) Schüler:in ein eigenes Endgerät hat und auch die Lehrkräfte mit Dienstlaptops ausgestattet sind, sind wir noch weit entfernt, aber Dank der Spende der PSD Bank sind wir wieder einen großen Schritt weiter. Sprichwörtlich wie zu Zeiten der Industrialisierung konnten wir eine Schippe in unserer Digitalisierungs-Lokomotive drauflegen.

Vielen Dank!

Knut Heyden

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von Knut Heyden

Corona Selbsttests für Schüler:innen

Ab Montag, den 22.3., bieten wir für Schüler:innen Selbsttests mit dem SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test an. Die Teilnahme ist freiwillig. Jede(r) Schüler:in muss eine Einwilligungserklärung unterschreiben. Die Einwilligungserklärungen werden über die Klassenlehrer:innen verteilt. Die Schüler:innen bringen die Erklärungen unterschrieben zum Test mit - sie sollen nicht schon vorher abgegeben werden.

Wir werden dafür an den Tagen ein Einbahnsystem im Sporttrakt und der Aula einrichten. Die Schüler:innen gehen über den Sporttrakt zur Aula hoch.

1. Station in den Toiletten des Sporttraktes: Hände waschen und Nase putzen

2. Station Aulaeingang: Abgabe der Einwilligungserklärung an eine(n) Lehrer:in

3. Station: Ausgabe des Testmaterials durch eine Aufsichtsperson

4. Station an den Sitzplätzen in der Aula:

a) Notiz des Namens auf einem Zetttel, auf dem der Kontrollstreifen des Tests später abgelegt wird,  Einweisung in den Test -  schaut dafür bitte schon vorher die Präsentation von Herr Totzke an und bringt einen Stift mit.

b) Durchführung des Tests durch die Schüler:innen - dazu muss ein Wattestäbchen tief in beide Nasenlöcher eingeführt werden (dies ist unangenehm aber nicht schmerzhaft)

c) Entsorgung der gebrauchten Materialien in die Mülleimer, Abwarten des Ergebnisses am Sitzplatz (15 Minuten)

d) Kontrolle des Testergebnisses durch eine Aufsichtsperson

e) Desinfektion des Tisches und des Stiftes

5. Station: Verlassen der Aula über den rechten Ausgang und am Chemieraum vorbei zum Haupteingang

 

Nach dem Abstrich dauert es etwa 15 Minuten bis das Ergebnis vorliegt. Solange müssen die Schüler:innen warten. Bei einem positiven Test wird Herr Schulz informiert.--> Isolierung der/des Schüler/in --> anerkannter PCR-Test muss durchgeführt werden.

Das Ministerium hat dazu eine umfangreiche Corona-Information erstellt. Die Dokumente finden Sie unter Weiterlesen im Download. Die genauen Angaben zum Test sowie insbesondere zu dessen Durchführung können Sie der Anleitung und der Gebrauchsanweisung zu dem verwendeten Produkt von Roche mit dieser Präsentation oder dem Video unter der Internetadresse https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung entnehmen. Im Gegensatz zum Video darf der Test nicht allein Zuhause durchgeführt werden, sondern muss in der Schule unter Aufsicht durchgeführt werden. 

 

Geplanter Ablauf an der KKS:

Datum

Uhrzeit

Klasse

Lehrer:in

 

Montag, 22. März 2021

11:45

Q2a

Toz+Hy

 

 

12:00

Q2b

Toz+Hy

 

 

12:15

Q2c

Toz+Hy

 

       

 

 

Uhrzeit

Klassenstufe

Lehrer:in

 

Dienstag, 23. März 2021

13:00

7

 

 

 

13:30

5

 

 

Gruppe B

14:00

Q1

 

 

       

 

       

 

 

Uhrzeit

Klassenstufe

Lehrer:in

 

Donnerstag, 25. März 2021

13:00

8

 

 

 

13:30

6

 

 

Gruppe B

14:00

9

 

 

 

14:30

E

 

 

       

 

       

 

Datum

Uhrzeit

Klasse

Lehrer:in

 

Montag, 29. März 2021

11:45

Q2a

Toz+Hy

 

 

12:00

Q2b

Toz+Hy

 

 

12:15

Q2c

Toz+Hy

 

       

 

 

Uhrzeit

Klassenstufe

Lehrer:in

 

Mittwoch, 31. März 2021

13:00

5+7

Sc

 

(nach Anmeldung per E-Mail!) 

13:30

6+8

Sc

 

Gruppe A

14:00

9+Q1

Sc

 

 

14:30

E

Sc

 

 

 

Knut Heyden

18 und 20.03.2021

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von Knut Heyden

Grandiose Ergebnisse bei der diesjährigen Landesrunde der Mathe Olympiade

Wir gratulieren ganz herzlich zum 1. Platz (AK Klasse 6) von Michel Zacharias,

und zum 3. Platz (AK Klasse 10) von Josie Zacharias.

Es ist fantastisch, wie Ihr Euch in dieser Zeit zusätzlich so erfolgreich engagiert habt und die KKS vertreten habt.

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von Knut Heyden

Mitgliederversammlung VdF der KKS am 23.03.2021

Einladung zur 1. Mitgliederversammlung 2021

Sehr geehrte Mitglieder,

wie Ihnen bekannt ist, soll unser Verein in das Vereinsregister eingetragen werden. Zu diesem Zweck hatten wir am 11. November 2020 eine Mitgliederversammlung durchgeführt. Wie sich anschließend herausgestellt hat, muss jedoch aus formalen Gründen eine weitere Mitgliederversammlung abgehalten werden, um die Satzung eintragungsfähig zu machen. Zu dieser Mitgliederversammlung laden wir Sie hiermit herzlich ein.

 

1. Mitgliederversammlung im Jahr 2021

am Dienstag, den 23. März 2021 um 19.00 Uhr in der Aula der KKS

 

Vorläufige Tagesordnung

TOP 1    Begrüßung

TOP 2: Wahl einer Versammlungsleitung

TOP 3: Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 4: Genehmigung der Tagesordnung

TOP 5: Erläuterung des bisherigen Verfahrens durch Herrn Benjamin Pfannkuch, Rechtsanwalt

TOP 6: Beschluss über die Absicht der Anmeldung der Eintragung des Vereins

TOP 7: Beschluss der Satzung. Begründung: Der Verein wurde im Jahr 1990 als nicht eingetragener Verein errichtet. Nunmehr soll er in das Vereinsregister eingetragen werden. Zu diesem Zweck soll in der Mitgliederversammlung die Eintragungsfähigkeit hergestellt werden. Hierzu soll von den Mitgliedern die Satzung, die zu dem Zweck der Eintragung die Gründungssatzung darstellt, beschlossen werden.

TOP 8: Beschluss über die Unterzeichnung der Satzung durch 7 Mitglieder

TOP 9: Bestätigung der Wahl des Vorstands und dessen Annahme gemäß der Mitgliederversammlung vom 11.11.2020

TOP 10: Beauftragung des Vorstandes mit der Anmeldung der Eintragung

TOP 11: Sonstiges

 

Die Sitzung findet in Präsenz und unter Anwendung des KKS - Hygienekonzepts statt. Bitte beachten Sie die Mundschutzpflicht auf dem Schulgelände und die Abstandsregelung.

Um die Anzahl der zu erwartenden Mitglieder einschätzen zu können, bitten wir dringend um Anmeldung über die Email-Adresse:                               vdf@kks-kiel.de.

Allen Mitgliedern ist die Einladung entweder per Mail oder auf dem Postweg zugestellt worden.

Wir danken herzlich und grüßen freundlich.

 

Verein der Freunde der Käthe-Kollwitz-Schule

- Der Vorstand -

Estelle Charron, Knut Heyden, Ina Wiegert und Sabine Wösthoff

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